Leistungen / Praxis- & Kanzleireinigung
Praxis- & Kanzleireinigung mit hohem Hygieneanspruch
In Praxen und Kanzleien gelten besondere Maßstäbe: Patienten und Mandanten schließen von der Sauberkeit direkt auf Ihre Sorgfalt. Wir reinigen Wartezimmer, Behandlungsräume und Besprechungszimmer mit der Gründlichkeit, die diese Räume verlangen.
Hygienisch sensible Bereiche desinfizieren wir gewissenhaft, vertrauliche Unterlagen bleiben unberührt – Diskretion ist bei uns selbstverständlich und vertraglich zugesichert.
Was ist enthalten?
- Wartebereich und Empfang täglich frisch
- Behandlungs- und Besprechungsräume reinigen
- Kontaktflächen desinfizieren (Türklinken, Handläufe, Ablagen)
- Sanitärräume desinfizierend reinigen
- Böden wischen mit geeigneten Reinigungsmitteln
- Abfallentsorgung nach Absprache
Der genaue Umfang wird bei der kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung gemeinsam festgelegt – Sie zahlen nur, was Sie wirklich brauchen.
Drei Zonen, drei Anforderungen
Eine Praxis lässt sich nicht mit einem Eimer und einem Tuch reinigen. Empfang und Wartebereich sind Publikumsflächen: Hier zählen Stühle, Tresenkanten, Türen, Böden und alles, was Patienten anfassen. Behandlungs- und Therapieräume verlangen mehr – Liegen, Ablagen, Waschplatz und die Flächen im unmittelbaren Umfeld der Behandlung werden desinfizierend gereinigt.
Aufbereitungs- und Laborräume betreten wir nur nach ausdrücklicher Absprache und Einweisung, weil dort die Trennung von unreiner und reiner Seite eingehalten werden muss. Was wir dort tun und was ausdrücklich nicht, halten wir vorher schriftlich fest, statt es der Tagesform zu überlassen.
- Gearbeitet wird vom reinen zum unreinen Bereich, nie umgekehrt
- Getrennte Tücher und Wischbezüge je Zone, farblich unterschieden
- Bezugswechsel je Raum statt ein Bezug für den ganzen Flur
- Sanitärbereich zuletzt und mit eigenem Material
Desinfektion: Dosierung, Einwirkzeit, Methode
Flächendesinfektion wirkt nur, wenn sie richtig angewendet wird. Wir arbeiten als Wischdesinfektion und nicht mit dem Sprühnebel: Gesprühte Mittel benetzen die Fläche unvollständig und belasten unnötig die Raumluft. Die Konzentration wird angesetzt, nicht geschätzt, und die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit wird eingehalten – in dieser Zeit wird nicht nachgewischt und die Fläche nicht trockengerieben.
Welche Präparate zum Einsatz kommen, geben Sie vor. Wir richten uns nach Ihrem Hygieneplan und nach der Mittelauswahl, die Sie ohnehin dokumentieren müssen; haben Sie keine Vorgabe, stimmen wir sie vorher gemeinsam ab. Für die allgemeine Unterhaltsreinigung außerhalb der hygienisch sensiblen Flächen verwenden wir wie überall unsere Blauer-Engel-zertifizierten Reinigungsmittel.
Kanzleien: reinigen, ohne etwas zu bewegen
In Kanzleien, Steuerbüros und Beratungsräumen ist die eigentliche Anforderung nicht Hygiene, sondern Vertraulichkeit. Akten auf Schreibtischen und Besprechungstischen bleiben unangetastet. Papierkörbe und Datenschutzbehälter werden geleert, aber nicht durchgesehen. Räume wie Archiv oder Serverraum betreten wir nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.
Gereinigt werden Böden, Kontaktflächen, Sanitärräume, Küche und die freien Flächen – gründlich, aber ohne Ihre Ordnung zu verändern. Unsere Kräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, und wer bei Ihnen arbeitet, bleibt derselbe: Diskretion entsteht nicht durch eine Klausel, sondern dadurch, dass nicht ständig neue Leute im Haus sind.
Fehler, die in Praxen am häufigsten passieren
Die meisten Hygienemängel entstehen nicht durch fehlende Mittel, sondern durch falsche Anwendung:
- Desinfektionsmittel sprühen statt wischen – die Fläche wird nur teilweise benetzt
- Dosierung nach Augenmaß statt nach Herstellerangabe
- Fläche vor Ablauf der Einwirkzeit trockenreiben oder wieder benutzen
- Ein Wischbezug für Behandlungsraum, Flur und WC
- Mikrofasertücher mit Weichspüler waschen – sie nehmen danach kaum noch Schmutz auf
- Reiniger und Desinfektionsmittel mischen in der Annahme, das wirke besser
Häufige Fragen zum Thema Praxis- & Kanzleireinigung
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