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Leistungen / Praxis- & Kanzleireinigung

Praxis- & Kanzleireinigung mit hohem Hygieneanspruch

In Praxen und Kanzleien gelten besondere Maßstäbe: Patienten und Mandanten schließen von der Sauberkeit direkt auf Ihre Sorgfalt. Wir reinigen Wartezimmer, Behandlungsräume und Besprechungszimmer mit der Gründlichkeit, die diese Räume verlangen.

Hygienisch sensible Bereiche desinfizieren wir gewissenhaft, vertrauliche Unterlagen bleiben unberührt – Diskretion ist bei uns selbstverständlich und vertraglich zugesichert.

Was ist enthalten?

  • Wartebereich und Empfang täglich frisch
  • Behandlungs- und Besprechungsräume reinigen
  • Kontaktflächen desinfizieren (Türklinken, Handläufe, Ablagen)
  • Sanitärräume desinfizierend reinigen
  • Böden wischen mit geeigneten Reinigungsmitteln
  • Abfallentsorgung nach Absprache

Der genaue Umfang wird bei der kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung gemeinsam festgelegt – Sie zahlen nur, was Sie wirklich brauchen.

Drei Zonen, drei Anforderungen

Eine Praxis lässt sich nicht mit einem Eimer und einem Tuch reinigen. Empfang und Wartebereich sind Publikumsflächen: Hier zählen Stühle, Tresenkanten, Türen, Böden und alles, was Patienten anfassen. Behandlungs- und Therapieräume verlangen mehr – Liegen, Ablagen, Waschplatz und die Flächen im unmittelbaren Umfeld der Behandlung werden desinfizierend gereinigt.

Aufbereitungs- und Laborräume betreten wir nur nach ausdrücklicher Absprache und Einweisung, weil dort die Trennung von unreiner und reiner Seite eingehalten werden muss. Was wir dort tun und was ausdrücklich nicht, halten wir vorher schriftlich fest, statt es der Tagesform zu überlassen.

  • Gearbeitet wird vom reinen zum unreinen Bereich, nie umgekehrt
  • Getrennte Tücher und Wischbezüge je Zone, farblich unterschieden
  • Bezugswechsel je Raum statt ein Bezug für den ganzen Flur
  • Sanitärbereich zuletzt und mit eigenem Material

Desinfektion: Dosierung, Einwirkzeit, Methode

Flächendesinfektion wirkt nur, wenn sie richtig angewendet wird. Wir arbeiten als Wischdesinfektion und nicht mit dem Sprühnebel: Gesprühte Mittel benetzen die Fläche unvollständig und belasten unnötig die Raumluft. Die Konzentration wird angesetzt, nicht geschätzt, und die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit wird eingehalten – in dieser Zeit wird nicht nachgewischt und die Fläche nicht trockengerieben.

Welche Präparate zum Einsatz kommen, geben Sie vor. Wir richten uns nach Ihrem Hygieneplan und nach der Mittelauswahl, die Sie ohnehin dokumentieren müssen; haben Sie keine Vorgabe, stimmen wir sie vorher gemeinsam ab. Für die allgemeine Unterhaltsreinigung außerhalb der hygienisch sensiblen Flächen verwenden wir wie überall unsere Blauer-Engel-zertifizierten Reinigungsmittel.

Kanzleien: reinigen, ohne etwas zu bewegen

In Kanzleien, Steuerbüros und Beratungsräumen ist die eigentliche Anforderung nicht Hygiene, sondern Vertraulichkeit. Akten auf Schreibtischen und Besprechungstischen bleiben unangetastet. Papierkörbe und Datenschutzbehälter werden geleert, aber nicht durchgesehen. Räume wie Archiv oder Serverraum betreten wir nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.

Gereinigt werden Böden, Kontaktflächen, Sanitärräume, Küche und die freien Flächen – gründlich, aber ohne Ihre Ordnung zu verändern. Unsere Kräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, und wer bei Ihnen arbeitet, bleibt derselbe: Diskretion entsteht nicht durch eine Klausel, sondern dadurch, dass nicht ständig neue Leute im Haus sind.

Fehler, die in Praxen am häufigsten passieren

Die meisten Hygienemängel entstehen nicht durch fehlende Mittel, sondern durch falsche Anwendung:

  • Desinfektionsmittel sprühen statt wischen – die Fläche wird nur teilweise benetzt
  • Dosierung nach Augenmaß statt nach Herstellerangabe
  • Fläche vor Ablauf der Einwirkzeit trockenreiben oder wieder benutzen
  • Ein Wischbezug für Behandlungsraum, Flur und WC
  • Mikrofasertücher mit Weichspüler waschen – sie nehmen danach kaum noch Schmutz auf
  • Reiniger und Desinfektionsmittel mischen in der Annahme, das wirke besser

Häufige Fragen zum Thema Praxis- & Kanzleireinigung

Ja. Wir stimmen die Reinigung auf Ihren Praxis-Hygieneplan ab und dokumentieren auf Wunsch die durchgeführten Arbeiten – wichtig für Ihre Nachweispflichten.

Unsere Kräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unterlagen, Akten und Technik werden nicht bewegt oder eingesehen – gereinigt wird um Ihre Arbeit herum, nicht durch sie hindurch.

Ja, das ist sogar der Normalfall: Wir reinigen früh morgens oder nach Praxisschluss, damit Ihr Betrieb und Ihre Patienten ungestört bleiben.

Sie. Wir arbeiten mit den Präparaten, die in Ihrem Hygieneplan hinterlegt sind, und halten uns an die dort angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten. Wenn Sie keine feste Vorgabe haben, stimmen wir die Auswahl vor dem ersten Einsatz mit Ihnen ab.

Nein. Geräte, Instrumente und deren Aufbereitung bleiben bei Ihrem Fachpersonal – dafür sind wir nicht die richtigen Ansprechpartner und geben das auch nicht vor. Wir reinigen die Flächen darum herum: Ablagen, Liegen, Arbeitsplatten, Schränke, Böden. Alles, wofür wir nicht eingewiesen sind, bleibt unberührt.

Hausmüll und Wertstoffe bringen wir in Ihren Entsorgungsweg. Abfälle, die einer besonderen Entsorgung unterliegen, fassen wir nicht an; sie bleiben in den dafür vorgesehenen Behältern Ihrer Praxis. Wie die Übergabe genau laufen soll, legen wir vorher gemeinsam fest.

Behandlungsräume und Sanitäranlagen brauchen in der Regel an jedem Behandlungstag eine Reinigung, der Wartebereich ebenfalls – dort kommt der meiste Publikumsverkehr an. Seltener genutzte Räume wie Besprechung, Büro oder Lager lassen sich in einem größeren Turnus einplanen. Was für Ihre Praxis passt, klären wir bei der kostenlosen Besichtigung.

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