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Leistungen / Treppenhausreinigung

Treppenhausreinigung im festen Turnus

Ein Treppenhaus ist das Erste, was Mieter, Eigentümer und Besucher sehen. Es ist auch der Bereich, über den bei Eigentümerversammlungen am häufigsten geredet wird. Wir übernehmen ihn im festen Turnus, mit immer derselben Person.

Für Hausverwaltungen heißt das vor allem: eine Ansprechperson, ein fester Wochentag, und eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil, die sich ohne Rückfragen in die Nebenkostenabrechnung übernehmen lässt.

Was ist enthalten?

  • Treppenläufe, Podeste und Handläufe
  • Eingangsbereich, Windfang und Fußmatten
  • Glasflächen an Eingangstür und Windfang
  • Briefkastenanlage und Klingeltableau
  • Kellerabgang und Kellergänge nach Absprache
  • Aufzugkabine, Spiegel und Bedienfeld

Der genaue Umfang wird bei der kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung gemeinsam festgelegt – Sie zahlen nur, was Sie wirklich brauchen.

Welcher Turnus zu welchem Haus passt

Es gibt keinen Turnus, der für jedes Haus richtig ist. Entscheidend sind die Anzahl der Parteien pro Aufgang, die Lage des Eingangs zur Straße und ob im Haus Hunde, Kinderwagen oder Handwerker unterwegs sind. Ein Haus mit sechs Parteien und Eingang von der Nebenstraße braucht etwas anderes als eine Anlage mit achtzehn Parteien direkt an der Durchgangsstraße.

Unser Vorschlag entsteht deshalb bei der Besichtigung und nicht am Telefon. Wir sagen Ihnen dabei auch, wenn ein kürzerer Turnus aus unserer Sicht nichts bringt. Ein Aufgang, der wöchentlich gereinigt wird, obwohl vierzehntägig reicht, kostet Geld ohne sichtbaren Unterschied.

  • Wöchentlich: viel Durchgangsverkehr, Erdgeschoss mit Gewerbe, Eingang direkt an der Straße
  • Vierzehntägig: der Normalfall bei Wohnanlagen mittlerer Größe
  • Monatlich: kleine Häuser mit wenigen Parteien und geschütztem Eingang
  • Zusätzlich im Winter: Streusalz und Nässe bringen deutlich mehr Schmutz in den Eingangsbereich

Was in der Abrechnung zählt

Die Kosten der Treppenhausreinigung gehören zu den Betriebskosten und sind damit in der Regel auf die Mieter umlagefähig. Voraussetzung ist, dass die Leistung im Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart ist und die Abrechnung nachvollziehbar bleibt.

Für Privatpersonen und Selbstnutzer gilt zusätzlich § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten sind absetzbar. Deshalb weisen wir den Lohnanteil auf jeder Rechnung getrennt aus, ohne dass Sie danach fragen müssen. Die abschließende Beurteilung liegt beim Finanzamt.

Nachweis statt Streitgespräch

Der häufigste Konflikt bei der Treppenhausreinigung ist nicht der Preis, sondern die Frage, ob überhaupt jemand da war. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Fotos. Sie bekommen damit etwas in die Hand, das Sie einer Eigentümergemeinschaft oder einem Mieter zeigen können, statt eine Aussage gegen eine andere zu stellen.

Wie eine Zusammenarbeit beginnt

  1. Besichtigung

    Wir sehen uns die Aufgänge an, zählen Etagen und Parteien und notieren die Beläge. Kostenlos und unverbindlich.

  2. Leistungsverzeichnis

    Sie bekommen schriftlich, was in welchem Turnus gemacht wird, mit Einzelpreisen je Position statt einer Pauschale ohne Inhalt.

  3. Zugang klären

    Schlüssel oder Zugangscode, Wasseranschluss, Abstellmöglichkeit für Material. Das klingt nebensächlich und ist der häufigste Grund für Verzögerungen.

  4. Fester Wochentag

    Der Turnus läuft an einem festen Tag. Bewohner wissen dann, wann jemand kommt, und stellen Fahrräder und Kinderwagen entsprechend.

  5. Nachjustieren

    Nach den ersten Wochen passen wir an, wo es nötig ist. Ein Plan, der auf dem Papier gut aussah, sieht im Haus manchmal anders aus.

Worauf Sie bei Angeboten achten sollten

  • Eine Pauschale ohne Leistungsverzeichnis. Wenn nicht dasteht, was dazugehört, entscheidet später der Anbieter, und zwar zu seinen Gunsten.
  • Kein getrennt ausgewiesener Lohnanteil. Dann geht der Steuervorteil nach § 35a EStG für Selbstnutzer verloren.
  • Wechselndes Personal. Wer das Haus nicht kennt, übersieht jedes Mal andere Stellen, und Sie erklären die Besonderheiten immer wieder neu.
  • Kein Nachweis über die Einsätze. Bei Beschwerden aus der Eigentümergemeinschaft steht dann Aussage gegen Aussage.

Häufige Fragen zum Thema Treppenhausreinigung

Es gibt keine Untergrenze. Wir reinigen Aufgänge mit vier Parteien genauso wie Anlagen mit mehreren Häusern. Bei kleinen Objekten hängt der Preis stärker an der Anfahrt als an der Fläche, deshalb fassen wir Objekte im selben Ort möglichst in einer Tour zusammen.

Ja, und das ist ausdrücklich vorgesehen. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Wenn sich im Haus etwas ändert, etwa nach einem Auszug oder einer Sanierung, passen wir Turnus und Umfang an.

Ja. Beides in einer Hand spart Ihnen die Abstimmung zwischen zwei Dienstleistern, und im Winter kommt ohnehin mehr Schmutz über den Eingangsbereich ins Haus. Details dazu stehen auf der Seite zum Winterdienst.

In aller Regel das Objekt, so wie es in der Branche üblich ist. Gibt es im Haus keinen Wasseranschluss im Treppenhaus oder Keller, sagen Sie es bitte bei der Besichtigung. Wir richten uns darauf ein, es darf nur nicht am Einsatztag überraschen.

Wir benennen Ihnen die Vertretung namentlich, bevor der erste Einsatz stattfindet. Ein Termin fällt dadurch nicht aus. Bei einer sehr kurzfristigen Erkrankung kann sich ein Einsatz um einen Tag verschieben, dann sagen wir Ihnen vorher Bescheid.

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