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Leistungen / Winterdienst

Winterdienst mit Nachweis

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Grundstückseigentümer. Die Gemeinden geben in ihrer Satzung vor, bis wann geräumt sein muss und wie breit. Übertragen lässt sich die Pflicht auf einen Dienstleister, die Auswahl und Kontrolle bleibt aber beim Eigentümer.

Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Uhrzeit und Foto. Kommt es zu einem Sturz, ist die Frage nicht, ob jemand gestreut hat, sondern ob es jemand belegen kann.

Was ist enthalten?

  • Räumen von Gehwegen, Zuwegen und Hauseingängen
  • Streuen mit abstumpfenden Mitteln oder Salz nach Vorgabe der Gemeinde
  • Freihalten von Zufahrten und Stellplätzen nach Absprache
  • Kontrollgang bei überfrierender Nässe, auch ohne Neuschnee
  • Dokumentation je Einsatz mit Uhrzeit und Foto
  • Räumen von Notausgängen und Fluchtwegen bei Gewerbeobjekten

Der genaue Umfang wird bei der kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung gemeinsam festgelegt – Sie zahlen nur, was Sie wirklich brauchen.

Zeiten und Umfang richten sich nach Ihrer Gemeinde

Wann geräumt sein muss, steht nicht im Gesetz, sondern in der Satzung der jeweiligen Gemeinde. Üblich sind an Werktagen die frühen Morgenstunden bis in den Abend, an Sonn- und Feiertagen ein späterer Beginn. Auch die geforderte Räumbreite und die zulässigen Streumittel stehen dort.

Weil unser Einsatzgebiet mehrere Gemeinden umfasst, gilt für jedes Objekt die Satzung seines Ortes. Wir richten uns danach und nicht nach einem einheitlichen Schema. Welche Regelung für Ihr Objekt gilt, klären wir bei der Besichtigung gemeinsam.

Streumittel: nicht überall ist Salz erlaubt

Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehwegen ein oder verbieten es. Der Grund sind Bäume, Grundwasser und Bausubstanz. Erlaubt sind dann abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat.

Salz hat außerdem eine Nebenwirkung, die im Haus ankommt: Es wird über Schuhe hereingetragen und hinterlässt weiße Ränder auf Böden und Stufen. Wo wir Treppenhaus und Winterdienst zusammen betreuen, stimmen wir beides aufeinander ab.

Was Bereitschaft praktisch bedeutet

Winterdienst ist keine Leistung, die man an einem festen Wochentag erbringt. Er hängt am Wetter. Das heißt in der Praxis: Kontrolle in den frühen Morgenstunden an jedem Tag mit Frostgefahr, auch wenn kein Schnee gefallen ist. Überfrierende Nässe ist der häufigere Grund für Stürze als Schnee.

Unser Einsatzgebiet ist bewusst begrenzt. Ein Anbieter, der im Umkreis von achtzig Kilometern Winterdienst zusagt, kann bei Schneefall nicht überall gleichzeitig sein. Wir nehmen deshalb nur so viele Objekte an, wie sich in einer Tour vor Arbeitsbeginn schaffen lassen.

Ablauf einer Saison

  1. Besichtigung im Herbst

    Wir gehen die Flächen ab, messen die zu räumenden Wege und klären, wo Streugut gelagert werden kann.

  2. Satzung prüfen

    Zeiten, Räumbreite und zulässige Streumittel Ihrer Gemeinde. Das steht dann so im Angebot.

  3. Vereinbarung für die Saison

    Der Zeitraum wird fest vereinbart, üblicherweise vom Spätherbst bis ins Frühjahr. Sie wissen vorher, was die Saison kostet.

  4. Einsätze mit Nachweis

    Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Foto dokumentiert. Sie bekommen die Nachweise, ohne danach fragen zu müssen.

Woran Winterdienstverträge scheitern

  • Keine Dokumentation. Ohne Nachweis nützt der beste Winterdienst im Streitfall nichts.
  • Zu großes Einsatzgebiet. Bei Schneefall zählt, wie viele Objekte in einer Tour liegen, nicht wie viele im Vertrag stehen.
  • Streumittel entgegen der Satzung. Das Bußgeld trifft den Eigentümer, nicht den Dienstleister.
  • Nur Reaktion auf Schneefall. Die meisten Stürze passieren bei überfrierender Nässe ohne Neuschnee.

Häufige Fragen zum Thema Winterdienst

Die Pflicht lässt sich vertraglich übertragen, die Auswahl und eine gewisse Kontrolle bleiben aber bei Ihnen als Eigentümer. Genau dafür sind unsere Nachweise gedacht: Sie zeigen, dass geräumt und gestreut wurde, und wann. Eine rechtliche Beratung ersetzt das nicht, dafür ist Ihr Anwalt oder Ihre Versicherung zuständig.

Das hängt an der Länge der zu räumenden Wege, der Anzahl der Zugänge und der Lage des Objekts. Wir nennen den Preis nach der Besichtigung, für die gesamte Saison, damit Sie kalkulieren können. Eine Abrechnung je Einsatz gibt es auf Wunsch ebenfalls.

Je früher im Herbst, desto besser, weil die Zahl der Objekte pro Tour begrenzt ist. Anfragen mitten im Winter können wir nur annehmen, wenn die bestehende Tour es zulässt. Wir sagen Ihnen das dann offen, statt zuzusagen und nicht zu kommen.

Zuwege und kleinere Zufahrten ja, im Rahmen dessen, was von Hand und mit Kleingerät machbar ist. Für große Parkplätze braucht es Räumfahrzeuge, die wir nicht haben. Auch das sagen wir vorher, statt es zu versuchen.

Bei vermieteten Objekten zählt Winterdienst in der Regel zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist. Für Selbstnutzer greift § 35a EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten. Den Lohnanteil weisen wir dafür auf jeder Rechnung getrennt aus.

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