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Leistungen / Winterdienst

Winterdienst in Penzberg mit Nachweis

5,0 aus 9 Rezensionen auf Google Maps
  • Kostenlose Besichtigung
  • Keine Mindestlaufzeit
  • Immer dieselbe Person

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Grundstückseigentümer. Die Gemeinden geben in ihrer Satzung vor, bis wann geräumt sein muss und wie breit. Übertragen lässt sich die Pflicht auf einen Dienstleister, die Auswahl und Kontrolle bleibt aber beim Eigentümer.

Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Uhrzeit und Foto. Kommt es zu einem Sturz, ist die Frage nicht, ob jemand gestreut hat, sondern ob es jemand belegen kann.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, meist telefonisch.

Was ist enthalten?

  • Räumen von Gehwegen, Zuwegen und Hauseingängen
  • Streuen mit abstumpfenden Mitteln oder Salz nach Vorgabe der Gemeinde
  • Freihalten von Zufahrten und Stellplätzen nach Absprache
  • Kontrollgang bei überfrierender Nässe, auch ohne Neuschnee
  • Dokumentation je Einsatz mit Uhrzeit und Foto
  • Räumen von Notausgängen und Fluchtwegen bei Gewerbeobjekten

Der genaue Umfang wird bei der kostenlosen Besichtigung vor Ort gemeinsam festgelegt. Sie zahlen nur, was Sie wirklich brauchen.

Angebot für Ihr Objekt

Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, meist telefonisch. Den Rest klären wir bei der Besichtigung.

Gjemile Shala, Inhaberin von Grund & Gründlich

Gjemile Shala, Inhaberin

Steht selbst im Einsatz, statt nur Personal zu schicken.

5,0 aus 9 Rezensionen auf Google Maps

Telefon oder E-Mail – eins von beiden genügt.

Hilft uns, gleich zu prüfen, ob Sie in unserem Einsatzgebiet liegen.

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Details in der Datenschutzerklärung.

  1. Wir rufen Sie zurück und klären die Eckdaten.
  2. Kostenlose Besichtigung vor Ort, zu Ihrer Zeit.
  3. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit festem Preis.

Lieber direkt sprechen?

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Zeiten und Umfang richten sich nach Ihrer Gemeinde

Wann geräumt sein muss, steht nicht im Gesetz, sondern in der Satzung der jeweiligen Gemeinde. Üblich sind an Werktagen die frühen Morgenstunden bis in den Abend, an Sonn- und Feiertagen ein späterer Beginn. Auch die geforderte Räumbreite und die zulässigen Streumittel stehen dort.

Winterdienst übernehmen wir nur in Penzberg und seinen Ortsteilen. Es gilt also die Satzung der Stadt Penzberg. Was sie für Ihr Objekt vorgibt, klären wir bei der Besichtigung gemeinsam.

Streumittel: nicht überall ist Salz erlaubt

Viele Gemeinden schränken Streusalz auf Gehwegen ein oder verbieten es. Der Grund sind Bäume, Grundwasser und Bausubstanz. Erlaubt sind dann abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat.

Salz hat außerdem eine Nebenwirkung, die im Haus ankommt: Es wird über Schuhe hereingetragen und hinterlässt weiße Ränder auf Böden und Stufen. Wo wir Treppenhaus und Winterdienst zusammen betreuen, stimmen wir beides aufeinander ab.

Was Bereitschaft praktisch bedeutet

Winterdienst ist keine Leistung, die man an einem festen Wochentag erbringt. Er hängt am Wetter. Das heißt in der Praxis: Kontrolle in den frühen Morgenstunden an jedem Tag mit Frostgefahr, auch wenn kein Schnee gefallen ist. Überfrierende Nässe ist der häufigere Grund für Stürze als Schnee.

Deshalb machen wir Winterdienst nur in Penzberg. Ein Anbieter, der im Umkreis von achtzig Kilometern Winterdienst zusagt, kann bei Schneefall nicht überall gleichzeitig sein. Bei uns liegen alle Objekte in einer Stadt, und wir nehmen nur so viele an, wie sich in einer Tour vor Arbeitsbeginn schaffen lassen.

Ablauf einer Saison

  1. Besichtigung im Herbst

    Wir gehen die Flächen ab, messen die zu räumenden Wege und klären, wo Streugut gelagert werden kann.

  2. Satzung prüfen

    Zeiten, Räumbreite und zulässige Streumittel nach der Satzung der Stadt Penzberg. Das steht dann so im Angebot.

  3. Vereinbarung für die Saison

    Der Zeitraum wird fest vereinbart, üblicherweise vom Spätherbst bis ins Frühjahr. Sie wissen vorher, was die Saison kostet.

  4. Einsätze mit Nachweis

    Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Foto dokumentiert. Sie bekommen die Nachweise, ohne danach fragen zu müssen.

Woran Winterdienstverträge scheitern

  • Keine Dokumentation. Ohne Nachweis nützt der beste Winterdienst im Streitfall nichts.
  • Zu großes Einsatzgebiet. Bei Schneefall zählt, wie viele Objekte in einer Tour liegen, nicht wie viele im Vertrag stehen.
  • Streumittel entgegen der Satzung. Das Bußgeld trifft den Eigentümer, nicht den Dienstleister.
  • Nur Reaktion auf Schneefall. Die meisten Stürze passieren bei überfrierender Nässe ohne Neuschnee.

Häufige Fragen zum Thema Winterdienst

Nein. Winterdienst übernehmen wir nur in Penzberg und seinen Ortsteilen, damit alle Objekte in einer Tour vor Arbeitsbeginn liegen. Reinigung bieten wir weiter im ganzen Umkreis an.

Die Pflicht lässt sich vertraglich übertragen, die Auswahl und eine gewisse Kontrolle bleiben aber bei Ihnen als Eigentümer. Genau dafür sind unsere Nachweise gedacht: Sie zeigen, dass geräumt und gestreut wurde, und wann. Eine rechtliche Beratung ersetzt das nicht, dafür ist Ihr Anwalt oder Ihre Versicherung zuständig.

Das hängt an der Länge der zu räumenden Wege, der Anzahl der Zugänge und der Lage des Objekts. Wir nennen den Preis nach der Besichtigung, für die gesamte Saison, damit Sie kalkulieren können. Eine Abrechnung je Einsatz gibt es auf Wunsch ebenfalls.

Je früher im Herbst, desto besser, weil die Zahl der Objekte pro Tour begrenzt ist. Anfragen mitten im Winter können wir nur annehmen, wenn die bestehende Tour es zulässt. Wir sagen Ihnen das dann offen, statt zuzusagen und nicht zu kommen.

Zuwege und kleinere Zufahrten ja, im Rahmen dessen, was von Hand und mit Kleingerät machbar ist. Für große Parkplätze braucht es Räumfahrzeuge, die wir nicht haben. Auch das sagen wir vorher, statt es zu versuchen.

Bei vermieteten Objekten zählt Winterdienst in der Regel zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist. Für Selbstnutzer greift § 35a EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten. Den Lohnanteil weisen wir dafür auf jeder Rechnung getrennt aus.

Reinigung für Ihr Objekt planen

Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses, unverbindliches Angebot an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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