Zum Inhalt springen

Ratgeber

Geruch bei Auszug und Wohnungsübergabe

Bei der Wohnungsübergabe fällt Geruch sofort auf, und er ist schwer zu beschreiben. Anders als ein Loch in der Wand lässt er sich nicht ausmessen. Genau deshalb wird er schnell zum Streitpunkt, wenn es um die Kaution geht.

Ob Rauch, Tiere oder ein Leerstand: Mit einem vernünftigen Zeitplan lässt sich der Geruch vor dem Termin beseitigen. Das hilft beiden Seiten.

Für Mieter: der Zeitplan vor der Übergabe

Ozon braucht eine leere Wohnung. Planen Sie die Behandlung deshalb nach dem Auszug der Möbel und nach der Endreinigung ein, mit mindestens einem Tag Puffer vor der Übergabe. Dann bleibt Zeit zum Lüften und, falls nötig, für eine zweite Behandlung.

  • Möbel und Teppiche raus
  • Endreinigung, bei Raucherwohnungen mit Fenstern, Türen und Heizkörpern
  • Anstrich, falls vereinbart oder nötig, bei Nikotin mit Sperrgrund
  • Ozonbehandlung in der leeren Wohnung
  • Lüften und Geruchsprobe, dann Übergabe

Für Vermieter: schneller wieder vermieten

Interessenten entscheiden in den ersten Sekunden. Eine Wohnung, die nach dem Vormieter riecht, lässt sich schlechter vermieten oder steht länger leer. Ein Monat Leerstand kostet meist mehr als Reinigung und Ozonbehandlung zusammen.

Sinnvoll ist die Behandlung nach allen Arbeiten und vor der ersten Besichtigung. Wird danach noch renoviert, etwa mit neuem Bodenbelag, kommen Gerüche aus Kleber und Farbe dazu. Die klingen aber meist von selbst ab.

Übergabeprotokoll: Geruch konkret festhalten

Schreiben Sie nicht nur „riecht nach Rauch“ ins Protokoll, sondern wo und wie stark: in welchen Räumen, an welchen Flächen, ob Verfärbungen sichtbar sind. Fotos von vergilbten Stellen, etwa hinter abgehängten Bildern, helfen später mehr als jede Beschreibung.

Wer am Ende zahlt, hängt vom Mietvertrag und vom Einzelfall ab. Die Gerichte unterscheiden zwischen normalem Rauchen und Schäden, die sich mit üblichen Schönheitsreparaturen nicht mehr beheben lassen. Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Ratgeber nicht, dafür sind Mieterverein, Haus- und Grundbesitzerverein oder ein Anwalt da.

Endreinigung und Ozon aus einer Hand

Wir übernehmen die Endreinigung und die Ozonbehandlung in einem Ablauf. So muss kein zweiter Betrieb abgestimmt werden, und die Behandlung beginnt direkt nach der Reinigung.

Unsere Ozonbehandlung kostet für eine Wohnung bis 60 m² 190,00 €, jeder weitere Raum 40,00 €. Außerhalb von Penzberg kommt je nach Ort eine Anfahrtspauschale von 10 bis 30 € dazu. Die Reinigung rechnen wir nach Aufwand ab.

Alle Beträge sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Häufige Fragen

Wie viel Zeit brauche ich zwischen Auszug und Übergabe?

Für Reinigung und Ozonbehandlung einer normalen Wohnung rechnen Sie mit zwei bis drei Tagen, bei starkem Rauchgeruch mit Anstrich eher mit einer Woche. Wer den Übergabetermin festlegt, sollte das einplanen.

Wer bezahlt die Ozonbehandlung?

Wer den Auftrag gibt. Ob der Vermieter die Kosten später vom Mieter verlangen kann, hängt vom Mietvertrag und vom Zustand der Wohnung ab. Das klären Sie am besten vor dem Auftrag, nicht danach.

Muss der Vermieter bei der Behandlung dabei sein?

Nein. Es reicht, dass wir einen Schlüssel haben und die Wohnung leer ist. Die Geruchsprobe danach können Sie gemeinsam mit dem Vermieter machen, dann gibt es beim Übergabetermin keine Überraschung.

Unsere LeistungGeruchsneutralisation mit Ozon

Geruch loswerden?

Wir sehen uns die Räume kostenlos an und sagen Ihnen, ob Ozon hilft oder zuerst etwas anderes nötig ist.

Wir möchten mit Ihrer Einwilligung Google Tag Manager und Google Analytics nutzen – für Statistiken zur Website-Nutzung sowie zur Messung unserer Werbekampagnen (z. B. Google-Ads-Conversion-Tracking). Dabei können Daten an Google übertragen werden, auch in die USA. Ohne Einwilligung werden nur technisch notwendige Cookies gesetzt. Mehr erfahren