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Leistungen / Gartenpflege

Gartenpflege für Wohnanlagen und Firmengelände

5,0 aus 9 Rezensionen auf Google Maps
  • ab 39,00 € je Stunde, Endpreis nach § 19 UStG
  • Kostenlose Begehung
  • Grünschnitt nehmen wir mit
  • Foto je Einsatz

Die Grünflächen einer Wohnanlage sieht jeder, der zur Haustür geht. Steht der Rasen zu hoch, wächst die Hecke über den Gehweg oder liegt im November noch das Laub auf den Wegen, landet das als Beschwerde bei der Verwaltung. Nasses Laub auf dem Zugang ist außerdem eine Rutschgefahr, die unter die Verkehrssicherungspflicht fällt.

Wir pflegen Rasen, Hecken, Beete und Wege im festen Rhythmus von März bis November und nehmen den Grünschnitt gleich mit. Bei Objekten, die wir ohnehin betreuen, legen wir die Gartenpflege auf denselben Tag wie Treppenhaus oder Kontrollgang.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, meist telefonisch.

Was ist enthalten?

  • Rasen mähen, Kanten schneiden, Schnittgut mitnehmen
  • Hecken und Sträucher in Form schneiden, im Rahmen der Schonzeit
  • Beete jäten, Stauden im Frühjahr und Herbst zurückschneiden
  • Unkraut auf Wegen, Pflaster und Kies entfernen, ohne Unkrautvernichter
  • Laub von Rasen, Wegen und Zufahrten entfernen, im Herbst je nach Laubfall öfter
  • Zugänge und Zufahrten auf dem Grundstück freischneiden
  • Sand im Sandkasten auflockern und auf Wunsch erneuern
  • Grünschnitt zur Grüngutannahme bringen, als eigene Position auf der Rechnung

Der genaue Umfang wird bei der kostenlosen Besichtigung vor Ort gemeinsam festgelegt. Sie zahlen nur, was Sie wirklich brauchen.

Angebot für Ihr Objekt

Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, meist telefonisch. Den Rest klären wir bei der Besichtigung.

Gjemile Shala, Inhaberin von Grund & Gründlich

Gjemile Shala, Inhaberin

Steht selbst im Einsatz, statt nur Personal zu schicken.

5,0 aus 9 Rezensionen auf Google Maps

Telefon oder E-Mail – eins von beiden genügt.

Hilft uns, gleich zu prüfen, ob Sie in unserem Einsatzgebiet liegen.

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Details in der Datenschutzerklärung.

  1. Wir rufen Sie zurück und klären die Eckdaten.
  2. Kostenlose Besichtigung vor Ort, zu Ihrer Zeit.
  3. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit festem Preis.

Lieber direkt sprechen?

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Wann geschnitten werden darf

Vom 1. März bis zum 30. September verbietet § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Der Grund sind brütende Vögel. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Zurücknehmen des Zuwachses.

Für die Praxis heißt das: Den Formschnitt machen wir im Frühsommer und noch einmal im Spätsommer. Muss eine Hecke deutlich kleiner werden, planen wir das für Oktober bis Februar ein. Vor jedem Schnitt schauen wir nach Nestern. Ist eines besetzt, bleibt die Stelle stehen, bis die Jungen ausgeflogen sind.

Wann Rasenmäher und Laubbläser laufen dürfen

In Wohngebieten gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Rasenmäher und Heckenscheren dürfen an Werktagen von 7 bis 20 Uhr laufen, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. Für Laubbläser, Freischneider und Rasentrimmer ist das Zeitfenster enger, werktags von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr. Manche Gemeinden schreiben zusätzlich eine Mittagsruhe vor.

Wir legen die Einsätze in diese Zeiten und mähen nicht am frühen Samstagmorgen, auch wenn das erlaubt wäre. Das erspart Ihnen Anrufe von Mietern.

Unkraut auf Wegen ohne Unkrautvernichter

Auf Pflaster, Wegen, Hofflächen und Kies dürfen Unkrautvernichter nicht ausgebracht werden. Das Pflanzenschutzgesetz verbietet den Einsatz auf befestigten Flächen, weil das Mittel mit dem nächsten Regen in die Kanalisation läuft. Ein Verstoß kann ein hohes Bußgeld kosten.

Wir entfernen Unkraut von Hand, mit Fugenkratzer und Fugenbürste. Das dauert länger als Spritzen, deshalb gehört es in einen festen Rhythmus. Wer dreimal im Jahr die Fugen macht, hat weniger Arbeit als jemand, der im Herbst ein grünes Pflaster vorfindet.

Was in die Betriebskosten gehört

Gartenpflege ist nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Dazu zählen die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, die Pflege von Spielplätzen samt neuem Sand und die Pflege von Wegen und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. Die erstmalige Anlage oder eine Umgestaltung des Gartens gehört nicht dazu.

Wir weisen laufende Pflege, Neupflanzungen und Entsorgung deshalb in getrennten Positionen aus. Selbstnutzer setzen 20 Prozent der Arbeitskosten nach § 35a EStG ab, auch dafür steht der Lohnanteil auf der Rechnung.

Ablauf einer Saison

  1. Begehung

    Wir gehen die Flächen ab, messen Rasen und Hecken und schauen, wo Grünschnitt anfällt und wo er bis zur Abfuhr liegen kann.

  2. Pflegeplan

    Sie bekommen einen Plan für die Saison: wie oft gemäht wird, wann die Hecken dran sind, wann das Laub. Mit Preis je Durchgang oder als Monatspauschale von März bis November.

  3. Feste Termine

    In der Hauptwachstumszeit mähen wir etwa alle ein bis zwei Wochen, im Spätsommer seltener. Nach jedem Einsatz gibt es Fotos mit Datum.

  4. Herbst und Winter

    Im Herbst kommt das Laub, im Winter der starke Rückschnitt, wo er nötig ist. In Penzberg schließt der Winterdienst direkt an.

Häufige Fragen zum Thema Gartenpflege

Wir rechnen nach Zeit ab, 39,00 € je Stunde mit unseren Geräten. Die Entsorgung des Grünschnitts steht als eigene Position auf der Rechnung. Für eine Wohnanlage nennen wir nach der Begehung einen Preis je Durchgang oder eine Monatspauschale von März bis November. Alle Beträge sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

In der Regel ja, nach § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Neuanlagen und Umgestaltungen sind nicht umlagefähig. Wir trennen beides auf der Rechnung.

Nein. Bäume fällen, Wurzelstöcke fräsen und große Kronenschnitte gehören zu einem Baumpfleger, Neuanlagen zu einem Garten- und Landschaftsbauer. Wir übernehmen die laufende Pflege und sagen Ihnen, wenn ein Baum aus unserer Sicht begutachtet werden sollte.

Den nehmen wir mit und bringen ihn zur Grüngutannahme. Die Entsorgung steht als eigene Position auf der Rechnung, damit Sie sehen, was Arbeit und was Entsorgung ist.

Ja, wenn der Garten im Einsatzgebiet liegt und wir regelmäßig kommen. Einen verwilderten Garten einmalig freischneiden machen wir ebenfalls, nach einer Besichtigung.

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