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Leistungen / Tiefgaragenreinigung

Tiefgaragenreinigung für Wohnanlagen und Betriebe

5,0 aus 9 Rezensionen auf Google Maps
  • ab 39,00 € je Stunde, Endpreis nach § 19 UStG
  • Kostenlose Besichtigung
  • Keine Mindestlaufzeit
  • Foto je Einsatz

Eine Tiefgarage wird viel benutzt und selten gereinigt. Jedes Auto bringt im Winter Schneematsch, Splitt und Streusalz mit, im Sommer Staub und Reifenabrieb. Was liegen bleibt, tragen die Bewohner über die Schuhe ins Treppenhaus und in den Aufzug.

Das größere Problem sieht man erst Jahre später. Salzwasser zieht in den Beton und greift die Bewehrung an. Schäden an Stützen und Bodenplatte gehören zu den teuersten Sanierungen, die eine Eigentümergemeinschaft beschließen muss. Eine Reinigung im Frühjahr nimmt das Salz von der Fläche, statt es bis zum nächsten Winter liegen zu lassen.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, meist telefonisch.

Was ist enthalten?

  • Fahrgassen, Stellplätze und Rampen kehren
  • Ecken, Stützenfüße und Ränder von Hand nacharbeiten
  • Ablaufrinnen und Einläufe von Laub und Splitt befreien
  • Ölflecken mit Bindemittel aufnehmen
  • Treppenhäuser, Schleusen und Aufzugsvorraum zur Garage
  • Spinnweben entfernen, Leuchten und Beschilderung abwischen
  • Frühjahrsreinigung nach dem Winter, Streusalz und Splitt entfernen
  • Fotos je Einsatz, Schäden und feuchte Stellen melden wir mit Foto

Der genaue Umfang wird bei der kostenlosen Besichtigung vor Ort gemeinsam festgelegt. Sie zahlen nur, was Sie wirklich brauchen.

Angebot für Ihr Objekt

Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, meist telefonisch. Den Rest klären wir bei der Besichtigung.

Gjemile Shala, Inhaberin von Grund & Gründlich

Gjemile Shala, Inhaberin

Steht selbst im Einsatz, statt nur Personal zu schicken.

5,0 aus 9 Rezensionen auf Google Maps

Telefon oder E-Mail – eins von beiden genügt.

Hilft uns, gleich zu prüfen, ob Sie in unserem Einsatzgebiet liegen.

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Details in der Datenschutzerklärung.

  1. Wir rufen Sie zurück und klären die Eckdaten.
  2. Kostenlose Besichtigung vor Ort, zu Ihrer Zeit.
  3. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit festem Preis.

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Nass oder trocken: was in Ihrer Garage geht

Ob eine Tiefgarage nass gereinigt werden darf, hängt an den Abläufen. Wasser aus Garagen enthält Öl, Reifenabrieb und Salz und darf in der Regel nur über einen Leichtflüssigkeitsabscheider in die Kanalisation. Hat die Garage keinen Abscheider oder keine Bodenabläufe, scheidet eine Nassreinigung mit viel Wasser aus.

Das klären wir bei der Besichtigung, zusammen mit dem Boden. Ein beschichteter Boden verträgt eine andere Behandlung als blanker Beton oder Gussasphalt. Wo nass nicht geht, reinigen wir trocken und nehmen Flecken gezielt auf.

Der richtige Zeitpunkt im Jahr

Die wichtigste Reinigung ist die im Frühjahr, sobald kein Streusalz mehr fällt, meist im März oder April. Dann liegt der Rückstand des ganzen Winters in der Garage. Dazu kommt das Kehren im festen Rhythmus, je nach Größe und Nutzung monatlich bis vierteljährlich.

Im Herbst lohnt ein zweiter gründlicher Durchgang vor dem ersten Frost. Dann ist das Laub aus Rampe und Rinnen heraus, und das Wasser kann im Winter abfließen.

Abstimmung mit den Nutzern

Zum regelmäßigen Kehren müssen die Autos nicht weg, wir arbeiten um sie herum. Für die gründliche Reinigung im Frühjahr sollten die Stellplätze frei sein. Wir geben Ihnen dafür einen Aushang mit Datum und Uhrzeit, den Sie zwei Wochen vorher im Haus aufhängen. Stellplätze, auf denen dann noch ein Auto steht, nehmen wir beim nächsten Durchgang mit.

Was bei Tiefgaragen oft schiefgeht

  • Hochdruckreiniger ohne Abscheider. Das ölhaltige Wasser läuft dann ungeklärt in den Kanal.
  • Säurehaltige Reiniger auf Beton. Sie lösen die Oberfläche an und machen den Boden rau und fleckig.
  • Vergessene Rinnen. Verstopfte Einläufe sorgen bei Starkregen für Wasser in der Garage.
  • Reinigung nur im Herbst. Dann liegt das Streusalz den ganzen Sommer auf dem Beton.

Häufige Fragen zum Thema Tiefgaragenreinigung

Wir rechnen nach Zeit ab, 39,00 € je Stunde. Eine Garage mit 20 Stellplätzen braucht zum Kehren meist zwei bis drei Stunden, die Frühjahrsreinigung länger. Den Preis für Ihre Garage nennen wir nach der Besichtigung. Alle Beträge sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

In der Regel ja, als Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Sind die Stellplätze getrennt vermietet, gehören die Kosten meist zu den Stellplätzen und nicht auf alle Wohnungen. Wir rechnen die Garage deshalb als eigene Position ab.

Zum regelmäßigen Kehren nicht. Für die Frühjahrsreinigung sollten die Stellplätze frei sein. Den Aushang dafür bekommen Sie von uns.

Kleinere Parkdecks ja. Für große Parkhäuser braucht es Aufsitzkehrmaschinen, die wir nicht haben. Das sagen wir Ihnen vorher, statt es zu versuchen.

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Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses, unverbindliches Angebot an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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