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Ratgeber

Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen: Turnus, Kosten und Umlage

Das Treppenhaus ist der Teil eines Hauses, über den in Eigentümerversammlungen am meisten geredet wird. Der Mieter-Putzplan funktioniert, bis die erste Partei nicht mehr mitmacht. Dann steht die Verwaltung vor der Frage: Welche Firma, welcher Turnus, was kostet das je Wohnung, und lässt es sich umlegen?

Hier stehen die Zahlen und Regeln, mit denen Sie eine Entscheidung vorbereiten und einem Beirat oder einer Eigentümerversammlung vorlegen können.

Welcher Turnus zu welchem Haus passt

Es gibt keinen Turnus, der für jedes Haus richtig ist. Entscheidend sind Parteien je Aufgang, Lage des Eingangs zur Straße und ob Hunde, Kinderwagen oder Handwerker unterwegs sind. Ein zu enger Turnus kostet Geld ohne sichtbaren Unterschied, ein zu weiter erzeugt Beschwerden.

  • Wöchentlich: ab etwa zwölf Parteien je Aufgang, Gewerbe im Erdgeschoss, Eingang direkt an der Straße
  • Vierzehntägig: der Normalfall bei Wohnanlagen mit sechs bis zwölf Parteien
  • Monatlich: kleine Häuser mit wenigen Parteien und geschütztem Eingang
  • Winter: engere Taktung im Eingangsbereich wegen Streusalz und Nässe, nicht im ganzen Aufgang

Rechenbeispiel: Aufgang mit acht Parteien

Ein Aufgang über drei Etagen mit acht Parteien, Windfang, Briefkastenanlage und Kellerabgang braucht je Einsatz etwa 1 bis 1,5 Stunden. Bei 32,50 € je Stunde sind das 32,50 € bis 48,75 € je Einsatz. Vierzehntägig ergibt das im Monat rund 70,52 € bis 105,79 €, je Wohnung also etwa 8,82 € bis 13,22 € im Monat.

Bei mehreren Aufgängen in einer Anlage sinkt der Preis je Aufgang, weil die Anfahrt nur einmal anfällt und die Arbeit am Stück läuft. Für einen Einzelaufgang gilt bei uns eine Mindestzeit von zwei Stunden je Einsatz; bei kleinen Häusern legen wir deshalb zwei Aufgänge oder Treppenhaus und Kellergänge zusammen. Alle Beträge sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Umlage auf Mieter und Eigentümer

Die Kosten der Gebäudereinigung sind nach § 2 Nummer 9 Betriebskostenverordnung umlagefähig. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vereinbart ist. Dann gehen die Kosten der Treppenhausreinigung in die Nebenkostenabrechnung, verteilt nach dem vereinbarten Schlüssel, meist nach Wohnfläche.

In einer Eigentümergemeinschaft beschließen die Eigentümer die Beauftragung, die Kosten laufen über das Hausgeld. Selbstnutzende Eigentümer und Mieter können den Lohnanteil zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen, 20 Prozent der Arbeitskosten. Dafür muss der Lohnanteil auf der Rechnung oder in der Abrechnung getrennt ausgewiesen sein. Die abschließende Beurteilung liegt beim Finanzamt.

Firma statt Mieter-Putzplan: die Abwägung

Der Putzplan kostet nichts, solange er funktioniert. Sobald eine Partei aussteigt, entstehen Streit, ungleiche Belastung und im Ernstfall Haftungsfragen: Rutscht jemand auf einer frisch gewischten Treppe aus, gibt es keine Versicherung, die einspringt. Eine Firma bringt Betriebshaftpflicht, Vertretung bei Krankheit und einen Nachweis mit, dass gereinigt wurde.

  • Putzplan: kostenlos, aber abhängig von jeder einzelnen Partei, ohne Haftpflicht, ohne Nachweis
  • Firma: feste Kosten je Wohnung, versichert, Vertretung bei Ausfall, Foto je Einsatz
  • Mischform: Firma für Treppenhaus, Mieter für Kellergänge und Mülltonnen, spart etwa ein Viertel

Was ins Leistungsverzeichnis gehört

Ein Angebot über "Treppenhausreinigung vierzehntägig, pauschal" ist nicht prüfbar. Verlangen Sie eine Liste je Aufgang, die sagt, was bei jedem Einsatz gemacht wird, was seltener und was gar nicht. Erst damit lässt sich eine Beschwerde eines Mieters mit dem Vertrag abgleichen.

  • Jeder Einsatz: Treppenläufe, Podeste, Handläufe, Eingang, Windfang, Fußmatten, Briefkästen, Klingeltableau, Aufzug
  • Monatlich oder vierteljährlich: Glasflächen an Eingang und Windfang, Lampen, Fensterbänke, Kellerabgang
  • Jährlich: Grundreinigung der Böden, Kellergänge, Fenster im Treppenhaus
  • Nachweis: Datum, Uhrzeit und Foto je Einsatz, auf Wunsch monatlicher Bericht an die Verwaltung
  • Rechnung: Lohnanteil getrennt ausgewiesen, eine Rechnung je Objekt

Häufige Fragen

Was kostet Treppenhausreinigung je Wohnung im Monat?

Bei vierzehntägiger Reinigung eines Aufgangs mit acht Parteien liegen die Kosten bei uns je Wohnung zwischen etwa 8,82 € und 13,22 € im Monat. Bei mehr Parteien je Aufgang sinkt der Betrag je Wohnung, bei wöchentlicher Reinigung verdoppelt er sich fast.

Kann die Verwaltung die Reinigung ohne Beschluss beauftragen?

Bei Mietshäusern entscheidet der Eigentümer. In einer Eigentümergemeinschaft ist die laufende Reinigung eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung, die üblicherweise per Beschluss oder im Rahmen des Wirtschaftsplans vergeben wird. Was die Gemeinschaftsordnung vorsieht, geht vor.

Was passiert, wenn ein Mieter sagt, es sei nicht geputzt worden?

Dann zählt der Nachweis. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto. Die Verwaltung bekommt damit etwas in die Hand, statt eine Aussage gegen eine andere zu stellen.

Muss die Reinigungsfirma auch den Winterdienst machen?

Nein, das sind zwei Aufträge. Es ist aber praktisch, beides an einen Betrieb zu geben, weil die Wege und der Ansprechpartner dieselben sind. Wir bieten Winterdienst nach Gemeindesatzung mit Uhrzeit und Foto je Einsatz an.

Wie schnell kann die Reinigung beginnen?

Nach der Besichtigung bekommen Sie innerhalb weniger Tage ein Angebot mit Leistungsverzeichnis. Der erste Einsatz ist meist innerhalb von zwei Wochen möglich, bei laufenden Verträgen mit einer anderen Firma zum nächsten Kündigungstermin.

Unsere LeistungTreppenhausreinigung

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